Offene MRT bei Privatpatienten und Selbstzahler
Die Untersuchungen im offenen MRT gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist die Inanspruchnahme einer Diagnostik im offenen Kernspintomographen ein Angebot, welches sich an privat versicherte und Selbstzahler richtet.
Auch bei gesetzlich versicherten Patienten ist offene MRT möglich:
Bei gesetzlich versicherten Patienten, die gewisse Voraussetzungen wie z.B. Platzangst erfüllen, ist eine eventuelle Übernahme der Untersuchungskosten durch Ihre Krankenkasse möglich. Dafür ist eine Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse notwendig. Ob die Kosten für die Untersuchung im offenen MRT von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse.
Auf unserer Seite haben Sie die Möglichkeit das entsprechende Formular für Kostenübernahme der offenen MRT durch Ihre gesetzliche Krankenkasse herunterzuladen.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und reichen es mit der Kopie der Überweisung von Ihrem Arzt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Erst nach Genehmigung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse können Sie einen Termin in unserer Praxis für ein offenes MRT vereinbaren.